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Neue Corona- Regeln ab 23.08.2021

Ab Montag, den 23. August 2021 gilt in Schleswig-Holstein eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung.
Diese hat hauptsächlich die Änderung zur Folge, dass bei jeder öffentlichen Veranstaltung, auch bei Vereinsveranstaltungen/ Zusammenkünften/ Treffen der Mitgliedsorganisationen der Interessengemeinschaft Rangenberg e.V., die 3G- Regel gilt. 
– Zugang dann nur für vollständig Geimpfte, komplett Genesene (max. 6 Monate nach Quarantäneanordnung, danach zusätzlich eine Impfung notwendig), offiziell Getestete! 
– Bei privaten Feierlichkeiten (gebuchte Geburtstagsfeiern, Hochzeiten o.ä.) gilt dies i.d.R. nicht (max. 25 Personen zzgl. vollständig Geimpfte, komplett Genesene, Kinder unter 14 Jahren). ☝🏼
– Im Übrigen gelten ausnahmslos die aktuelle Landesverordnung, sowie das Hygieneschutzkonzept des Event- & Kulturschuppen – Gemeinschaftshaus Rangenberg, welches vor Ort eingesehen werden kann.
– Bei Fragen steht der geschäftsführende Vorstand der Interessengemeinschaft Rangenberg e.V. zur Verfügung, am Veranstaltungstag zudem auch die anwesende Hausleitung, die die Umsetzung überwachen muss und ohne Ausnahmen entsprechend auch durchsetzen wird.
Wir bitten um Beachtung bei den Planungen und Verständnis. Wir befolgen lediglich die Anordnungen des Gesetzgebers.

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